Bei einer vereinbarten Abrechnung nach Stunden berechne ich zwischen 125,00-200,00 € zzgl. MwSt/Stunde je nach Umfang und Anspruch der Tätigkeit.
Zivilrechtliche gerichtliche Verfahren werden nach RVG abgerechnet. Eine Kalkulation ist Bestandteil jeder Beratung.
Die Vertretung in Strafverfahren (ab 238,--€ inkl MwST) wird auch zu gesetzlichen Gebühren geleistet. In jedem Einzelfall erfolgt hierzu ein verbindliches Honorarangebot bzw. entsprechende Honorarberechnung.
Ich berate Sie im Rahmen der Erstberatung zu den folgenden Preisen:
Scheidung Erstberatung 119 € inklusive 19 % MwSt.
Strafrechtliche Erstberatung 119 € inklusive 19 % MwSt.
Die Kosten einer Erstberatung werden auf weitere Kosten der gleichen Angelegenheit angerechnet!
Die Kosten einer Scheidung bestimmen sich im Wesentlichen nach dem monatlichen Einkommen der Eheleute.
Bei einem Einkommen von 3.500 € je Ehegatte fallen ca. 2.300 € Anwaltskosten und 350 € Gerichtskosten je Ehegatte an, wenn nur die Scheidung der Ehe verhandelt wir und nicht noch Folgesachen (Unterhalt etc.) verhandelt und entschieden werden. Bei einem Gesamteinkommen von 4000 € fallen etwa 1.950 € Anwaltskosten je Ehegatte an.
Verdienen beide Ehegatten je 1.500 € werden ca. 1.640 € Anwaltskosten und ca 170 € Gerichtskosten entstehen.