Scheidung und Trennung mit Plan!



In Großstädten wie Düsseldorf wird fast die Hälfte aller Ehen geschieden. Eine Scheidung oder Trennung, eventuell auch noch mit Forderung nach Unterhalt durchmachen zu müssen, ist daher ein allgemeines Lebensrisiko.

Trennung und Scheidung stellen eine besonders belastende Lebenssituation dar, die bewältigt werden muss. Lassen Sie sich durch einen erfahrenen Scheidungsanwalt begleiten.

Wie bei anderen Herausforderungen ist es sinnvoll, strukturiert vorzugehen und die Vielzahl der auf einen einstürzenden Fragen planvoll zu klären. Das Wichtigste in einer solchen Situation ist umfassende, ehrliche und schnelle Information, die durch jahrelange Erfahrung in Begleitung von Trennungen und Scheidungen nicht nur im Raum Düsseldorf fundiert ist.


Nach dieser Informationsphase werden Sie sich von vielen Märchen, Legenden und Fehlvorstellungen befreit fühlen. Neben unangenehmen Wahrheiten werden Sie auch positive Impulse für die weitere Lebensplanung erhalten. Sie werden klarer sehen und sich bereit fühlen, die Zukunft neu zu planen.


Ein solcher Plan kann auch im Einvernehmen mit Ihrem ehemaligen Partner entworfen werden, wenn der Streit überwunden werden kann.

 

Scheidung- die Voraussetzungen

 

 

Vor jeder Scheidung steht zunächst erst einmal die Trennung. Trennung bedeutet für Juristen die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft.  "Trennung von Tisch und Bett" bedeutet dabei, dass weder das intime Miteinander noch das wirtschaftliche Zusammenleben weiter geführt werden. Die Trennung kann auch innerhalb einer Wohnung durchgeführt und gelebt werden.

 

Es ist auch nicht notwendig, die Trennung irgendwo anzumelden oder bestätigen zu lassen.
Allerdings empfiehlt es sich, die Trennungstatsachen (neues Konto, Umzug-auch innerhalb der Wohnung-, wirtschaftliche Entpflechtung etc.) zu dokumentieren, damit die Trennung später nicht in Abrede gestellt (Juristendeutsch: bestritten) wird.

 

Trennung und Steuern

Ehegattensplitting:

 

Nur im Jahr der Trennung ist noch die gemeinsame steuerliche Veranlagung mit der Verteilung der Steuerklassen 3 und 5 möglich.

 

Ab dem 1. Januar der auf den Trennungstermin folgt, ist dann zwingend Steuerklasse 1 bzw. 1 und 2 zu wählen. Daher sollten Sie und der Scheidungsanwalt immer im Auge behalten, dass seine Mandanten auch rechtzeitig die Steurklassen ändern, damit Nachzahlungen vermieden werden.

 

Einvernehmliche Trennnung/Scheidung

Ziel der Beratung sollte immer sein, dass zwischen den Ex-Parntern aussergerichtlich eine Einigung (Einvernehmliche Scheidung!) erzielt werden kann. Dies spart viel Geld, Zeit und Nerven.

 

Wo allerdings keine Einigung möglich ist, wird die Trennung/Scheidung eben auch kontrovers vertreten werden.

 

In jedem Fall sollte man für die Zukunft einen Plan entwerfen.

Ein solcher Plan umfasst für verschiedene Zeitabschnitte die Themen:
 

Wohnen    Steuern     Vermögen    Unterhalt       Eltern bleiben

 

 

Die Scheidung der Ehe wird dadurch viel leichter bewältigt!

 


http://www.anwalt-seiten.de/index.htm

 

 

 

 

Hier ein kleines Interview mit mir:

 

https://www.prontopro.de/blog/juristischer-beistand-fuer-den-neuen-lebensabschnitt/

 

Natürlich muss es nicht immer so komplex sein. Eine einvernehmliche Scheidung eines Durchschnitttsverdieners verursacht dann häufig weniger als 2.000,--€ Kosten je Ehegatten.

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